Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA)

Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA)

  • Rechtsanwalt
  • Partner

Frank Schäfer berät und vertritt Mandanten seit mehr als 35 Jahren außergerichtlich, gerichtlich, in Schiedsverfahren und gegenüber Behörden. Schwerpunktmäßig ist er in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Bank- und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Erbrecht und Testamentsvollstreckung sowie Vorstandshaftung tätig. Vielfach wird er bei schiedsgerichtlichen Streitigkeiten als Schiedsrichter beauftragt.

Besonderes Augenmerk legt Frank Schäfer auf die intensive wissenschaftliche Durchdringung seiner Interessenschwerpunkte. Seine akademische Expertise bindet er in die Beratung umfassend ein, ebenso wie seine Erfahrungen aus 13 Jahren Banktätigkeit.

Werde­gang
  • Rechtsanwalt, Partner der Partnerschaft
  • Studium, Referendariat und Promotion in Göttingen und Los Angeles (LL.M.)
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1987
  • Bis Ende 1998 Leitender Syndikus und Geschäftsleiter der Privatbank HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA in Düsseldorf
  • 1998 Mitgründer von Schäfer Pott Rechtsanwälte, des späteren Düsseldorfer Büros von Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
  • Seit Oktober 2003 Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum
  • Mitglied des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitgliedschaften: Bankrechtliche Vereinigung (BrV); Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR); Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT); Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV); Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Legal 500 zählt Prof. Dr. Frank Schäfer zu den führenden Namen im Bank- und Finanzrecht

(Legal 500 Deutschland 2015 bis 2019)

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Juve zählt Prof. Dr. Frank Schäfer zu den deutschlandweit führenden Anwälten für Bankaufsichtsrecht und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

(Juve Handbuch 2015 bis 2019)

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„fachlich ausgezeichnet, sehr responsiv, sehr verlässlich“

(Juve Handbuch 2018/2019)

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„einmalige wissenschaftliche und praktische Durchdringung des Aufsichtsrechts, gute Vernetzung und scheut keine Konflikte mit dem BaFin“

(JUVE Handbuch 2014/2015)

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„herausragende Kompetenz“

(JUVE Handbuch 2013/2014)