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Peter Balzer berät im Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie im Bankvertragsrecht. Neben Banken und Finanzdienstleistern gehören insbesondere Vermögensverwalter zu seinen Mandanten, die er in regulatorischen und vertraglichen Fragestellungen umfassend berät. Sein Beratungsansatz verbindet tiefgreifendes Fachwissen mit praxisorientierten Lösungen, um Mandanten bei komplexen regulatorischen Anforderungen und Vertragsgestaltungen optimal zu unterstützen.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Peter Balzer Honorarprofessor an der Universität zu Köln, wo er Vorlesungen zum Bankrecht hält. Darüber hinaus führt er regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter in Finanzinstituten durch und vermittelt dabei praxisnahe Einblicke in aktuelle rechtliche Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen im Finanzsektor.
- Rechtsanwalt, Partner der Partnerschaft
- Studium, Referendariat und Promotion in Köln und Düsseldorf
- Seit Juni 2021 Honorarprofessur an der Universität zu Köln
- Verleihung der Honorarprofessur an der Universität Siegen Oktober 2017
- Zulassung als Rechtsanwalt 2004
- Bis Mai 2013 Rechtsanwalt bei Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft, Bonn
- Seit Juni 2013 Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro von Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
- Lehraufträge an der Universität zu Köln und der Universität Siegen für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Mitgliedschaften: Bankrechtliche Vereinigung (BrV); Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR); Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)


