Bank-, Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrecht

Bank-, Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrecht

Im Bank- und Kapitalmarktrecht gehören wir seit Langem zu den ersten Adressen in Deutschland. Sowohl unsere bank- und aufsichtsrechtliche Beratung wie auch unsere Banking Litigation genießen das Vertrauen einer großen Zahl von Finanzmarktakteuren.

Wir beraten deutsche und ausländische Banken, Zahlungsinstitute, Börsen, Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleister in allen Bereichen des Bankrechts, des Kapitalmarkt-, Finanz- und Versicherungsaufsichts- und Börsenrechts.

Große deutsche und ausländische Geschäftsbanken sowie Genossenschaftsbanken, Landesbanken und Sparkassen wie auch Kapitalanlagegesellschaften rekurrieren auf unsere ausgewiesene Erfahrung.

Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern

Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern

Bei sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen kommen unseren Mandanten neben unserer tiefergehenden rechtlichen Expertise auch unsere engen Kontakte zur BaFin zugute.

In den sehr dynamischen Rechtsgebieten des Bank- und Finanzaufsichtsrechts begleiten wir die aktuellen Entwicklungen als Gutachter und als Vertreter in relevanten Ausschüssen. Mehrere unserer Partner haben Professuren im Bereich des Bankrechts inne.

Prozessführung für Kreditinstitute und Finanzdienstleister

Unsere auf Prozessführung und Schiedsverfahren spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über eine enorme Erfahrung bei der strategischen und taktischen Gestaltung bankrechtlicher Auseinandersetzungen. Dies gilt sowohl für komplexe Einzelverfahren als auch für die Abwehr von Massenklagen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagewellen mit jeweils drei- und vierstelligen Fallzahlen erfolgreich abgewickelt und besitzen daher ein außergewöhnliches „Know-how“ bei der Bewältigung von Massen- und Musterverfahren.

Kapitalmarktrecht

Wir beraten in- und ausländische Emittenten und Emissionsbanken im Zusammenhang mit Börsengängen, Kapitalmaßnahmen oder Anleiheemissionen. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung zu kapitalmarktrechtlichen Folgepflichten wie etwa dem Verbot des Insiderhandels, der Ad-hoc-Publizität oder der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität, dem Umgang mit den zahlreichen gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Kapitalmarktrechts oder die von den Unternehmen zu gewährleistende kapitalmarktrechtliche Compliance.