Prozessführung, Schiedsverfahren, Konfliktmanagement

Prozessführung, Schiedsverfahren, Konfliktmanagement

Die Vertretung von Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen ist seit Jahrzehnten eines der zentralen Tätigkeitsgebiete unserer Sozietät. Wir verfügen über außergewöhnlich breite Erfahrung in der Prozessführung, sowohl vor staatlichen Gerichten wie auch in Schiedsverfahren. Unsere Anwälte verbinden exzellentes juristisches Know-How mit strategisch klugem Vorgehen und dem unbedingten Willen, die Auseinandersetzung für den Mandanten zu gewinnen.

Streitigkeiten entstehen meist nicht unerwartet. Wir beraten unsere Mandanten daher schon im Vorfeld eines Konfliktes. Wir klären den Sachverhalt auf, würdigen ihn juristisch und bewerten die Chancen und Risiken im Streitfall. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam maßgeschneiderte Strategien zu Konfliktvermeidung, gütlicher Einigung oder auch gezielter Eskalation – je nach individueller Interessenlage des Mandanten. Dabei beraten wir auch zu einer eventuell bestehenden Versicherungsdeckung und Möglichkeiten der Prozessfinanzierung.

Strategische Vorfeldberatung, Konfliktmanagement

Strategische Vorfeldberatung, Konfliktmanagement

Über besondere Expertise verfügen wir bei drohenden Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug. Wir beraten umfassend zu dem im Streitfall maßgeblichen Recht und der internationalen Zuständigkeit der Gerichte. Ausländischen Mandanten erläutern wir Ablauf und Besonderheiten eines Verfahrens vor deutschen Gerichten, um ihnen eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen.

Bietet sich ein Mediationsverfahren an, um eine weitere Eskalation der Auseinandersetzung zu vermeiden und eine außergerichtliche Lösung zu finden, unterstützen wir sowohl als Parteivertreter als auch als Mediator die Konfliktparteien dabei, eigene Lösungen für ihre Auseinandersetzung zu finden, die oft außerhalb der ausgetretenen Pfade liegen. Insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten kann ein solches Vorgehen zu einer nachhaltigen Befriedung der Situation führen.

Effektive und erfolgreiche Vertretung vor staatlichen Gerichten

Erfolgreiche Prozessführung endet nicht bei einer exzellenten Beherrschung des maßgeblichen Rechtsgebietes – sondern sie beginnt damit. Entschieden werden Prozesse durch kluges strategisches Vorgehen und Überzeugungskraft. Unsere Prozessanwälte beherrschen die Kunst, komplexe Sachverhalte klar darzustellen und die Stärken der eigenen Position plastisch herauszuarbeiten – und dies sowohl in Schriftsätzen wie auch durch engagiertes Auftreten in der mündlichen Verhandlung. Dafür sind wir bei den Gerichten bekannt und geschätzt.

Wir betreuen Prozesse in praktisch allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Besondere Schwerpunkte liegen in der Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, in komplexen Vertrags- und Haftungsstreitigkeiten einschließlich Kartellschadenersatz, im Bank- und Kapitalmarktrecht, in Managerhaftungsprozessen, bei Streitigkeiten im Nachgang zu M&A-Transaktionen, im Arbeitsrecht und bei Auseinandersetzungen mit Testamentsvollstreckern, Insolvenzverwaltern sowie in Fragen der Berufshaftung von Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Im Bereich grenzüberschreitender Streitigkeiten verfügen wir über eine fundierte und spezifische international¬zivilprozessuale Expertise, die es uns ermöglicht, unsere Mandanten nicht nur bei der Wahl eines passenden internationalen Gerichtsstands, sondern zu sämtlichen Chancen und Risiken der Prozessführung im Ausland zu beraten. Kommt es zu einem Prozess im Ausland, stellen wir gemeinsam mit Partnern aus ausländischen Jurisdiktionen die bestmögliche Betreuung unseres Mandanten sicher.

Neben unserer Tätigkeit als Prozessvertreter stehen wir auch als Zweitgutachter oder Prozessbeobachter zur Verfügung, um Chancen, Risiken und Entwicklungen in drohenden oder bereits laufenden Prozessen frühzeitig und zuverlässig zu beurteilen. Auf Grundlage derartiger Einschätzungen können grundlegende Strategieentscheidungen getroffen und das weitere Vorgehen an die Risikobeurteilung angepasst werden.

Klagewellen, Musterklagen, systemische Prozessführung

Im Bereich der „systemischen Prozessführung“, also bei Massenverfahren, Sammelklagen und Musterprozessen, gehören wir bundesweit zu den ersten Adressen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagewellen mit jeweils drei- und vierstelligen Fallzahlen erfolgreich abgewickelt.

Neben professioneller Logistik und umfassendem Service im Handling profitieren unsere Mandanten hier besonders von unserer jahrzehntelangen Kenntnis der deutschen Justizlandschaft. Diese erlaubt es uns, Klagewellen bzw. deren Abwehr auch regional und zeitlich so zu steuern, dass bestmögliche Präzedenzfälle erzielt werden, die dann den gesamten weiteren Verlauf prägen können.

Gerade im Bank- und Finanzrecht sowie im Bereich des Kartellschadensersatzes entsteht bei unseren Mandanten häufig eine Vielzahl gleichgelagerter Konflikte. Wir bearbeiten diese effizient und erfolgreich und verlieren dabei dennoch nie den Blick für die Besonderheiten des Einzelfalles.

Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich der Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz. Unsere Anwälte haben bereits die Entstehung des Gesetzes beratend begleitet, haben diverse Verfahren nach dem KapMuG erfolgreich geführt und prägen dessen Fortentwicklung weiterhin durch wissenschaftliche Beiträge, insbesondere in den maßgeblichen Kommentierungen.


Internationales Verfahrensrecht, grenzüberschreitende Verfahren, IPR

Streitfälle mit internationalem Bezug bergen besondere Risiken: Häufig ist schon umstritten, welches Recht maßgeblich sein soll; ebenso kann Streit darüber entbrennen, die Gerichte welches Landes zuständig sein sollen. Die Zuständigkeit bestimmter Gerichte kann dabei wiederum Auswirkungen darauf haben, welches Recht diese Gerichte anwenden. Beide Fragen können – auch in Wechselwirkung – über das weitere Schicksal des Rechtsstreits entscheiden.

Nur wenige Rechtsanwälte weisen besondere Expertise in den insoweit relevanten, oft komplexen Fragen des Internationalen Privatrechts bzw. des Internationalen Zivilprozessrechts auf – und nur wenige können ihre Mandanten damit effektiv vor diesen speziellen Risiken schützen. In unserer Sozietät haben diese unter Juristen als sehr schwierig geltenden Rechtsgebiete traditionell einen besonders hohen Stellenwert, mehrere unserer Prozessanwälte haben in diesen Gebieten Professuren bzw. Lehraufträge an namhaften Universitäten inne.

Dieses Know-How kommt unseren Mandanten aber nicht nur im Sinne einer Begrenzung von Risiken zugute, sondern es eröffnet auch zahlreiche Möglichkeiten – sei es in der Vertragsgestaltung unter Zuhilfenahme ausländischen Rechts oder in grenzüberschreitenden Gerichtsstreitigkeiten, in denen sich aus dem internationalen Aspekt häufig auch völlig neue und für den Gegner überraschende Argumentationslinien ergeben. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit langjährigen Partnerkanzleien in anderen Jurisdiktionen erfolgreich zusammen.

Schiedsverfahren

Wir betreuen unsere Mandanten als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Daneben werden unsere Schiedsrechtsexperten auch regelmäßig als Schiedsrichter tätig. Wir haben umfangreiche Erfahrung sowohl mit Verfahren vor institutionellen Schiedsorganisationen als auch mit ad hoc Schiedsverfahren. Alle unsere Prozessanwälte haben im Ausland studiert oder gearbeitet und verfügen daher über die zur Begleitung internationaler Rechtsstreitigkeiten erforderlichen speziellen rechtlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen. Als unabhängige Sozietät können wir auch dort tätig werden, wo andere Kanzleien Mandate aufgrund von Interessenskonflikten nicht annehmen können oder wollen.