Das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht verlangt besonderes rechtliches KnowHow und praktische Erfahrung. Zugleich treten in Restrukturierung und Insolvenz gerade aus Sicht betroffener Gläubiger immer wieder Fragen aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten auf. Mit unserer Expertise in zivil- und gesellschaftsrechtlichen sowie in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen bieten wir unseren Mandanten fachlich exzellente und praxisgerechte Beratung. Unsere Anwälte sind Experten und Praktiker auf dem Gebiet des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts und durch die Begleitung einer Vielzahl von Verfahren ausgewiesen.
Wir unterstützen Kreditinstitute und andere Gläubiger in der wirtschaftlichen Krise von Geschäftspartnern. Dabei zeigen wir Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der Vermeidung eigener Haftungsrisiken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Abwicklung von Krediten und der Verwertung von Kreditsicherheiten sowie der Beratung zur Gewährung von Überbrückungs- und Sanierungsfinanzierungen und der Veräußerung von Forderungen. Außerdem übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung in verfahrensbegleitenden Gremien wie Gläubigerausschüssen und Beiräten. Wir beraten Gläubiger zu Sonderverfahren wie dem Restrukturierungsverfahren (StaRUG), Eigenverwaltungsverfahren und Insolvenzplanverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in allen streitigen Auseinandersetzungen mit restrukturierungs- und insolvenzrechtlichem Bezug, wie beispielsweise die Abwehr von Ansprüchen nach Insolvenzanfechtung. An der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht gehört die Beratung der Organe von Gläubiger- und Schuldnerunternehmen zur Vermeidung persönlicher Haftung (wie beispielsweise die Beachtung der Business Judgement Rule bei einer Krisenfinanzierung) zu unseren Kernthemen.