Vermögensnachfolge, Erbrecht, Testamentsvollstreckung

Vermögensnachfolge, Erbrecht, Testamentsvollstreckung

Die sorgfältige Planung des Übergangs von Vermögen auf die nächste Generation trägt auf entscheidende Weise dazu bei, Werte zu bewahren und Streitigkeiten zu vermeiden. Das gilt in besonderer Weise für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge, aber ebenso bei der Übertragung von Privatvermögen.
Wir beraten seit Langem, teilweise schon über Generationen hinweg, Family Offices, Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen der Vermögens- und Unternehmens-nachfolge, auch im Hinblick auf Stiftungslösungen. Dabei kooperieren wir eng mit Steuerberatern, um die Gestaltungen steuerlich zu optimieren.

Unsere Anwälte verfügen über eine umfassende erbrechtliche Expertise, die sich auch auf grenzüberschreitende Fragestellungen erstreckt. So beraten wir etwa bei Verlegung des Unternehmens- oder Wohnsitzes unserer Mandanten nach Deutschland oder ins Ausland zu den damit einhergehenden inter¬nationalprivatrechtlichen Fragestellungen und arbeiten bei der Anwendbarkeit ausländischen Rechts eng mit Anwälten in den relevanten ausländischen Jurisdiktionen zusammen.

Die Vermögensnachfolge kann oft schon im Vorfeld erleichtert werden, indem das Familienvermögen – etwa unter Einsatz von Gesellschaften oder Stiftungen – strukturiert wird. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten, indem wir ihnen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und sie bei den erforderlichen Regelungen begleiten. Dabei ist es unser Ziel, der Persönlichkeit unserer Mandanten und der Tradition ihrer Unternehmen bei der Vermögensstrukturierung angemessen Rechnung zu tragen.

Neben der vorsorgenden Gestaltung erbrechtlicher Sachverhalte betreuen wir Nachlassabwicklungen, indem wir Erben, deren Unternehmen sowie Testaments¬vollstrecker beraten und gegenüber Behörden und Gerichten vertreten. Im Falle von Erbstreitigkeiten profitieren unsere Mandanten von der umfassenden Expertise unserer Anwälte im Bereich der Prozessführung (Hyperlink Prozessführungsseite).

Schließlich vertrauen Mandanten schon seit Generationen der Expertise der Sozietät im Bereich der Testamentsvollstreckung und benennen unsere Partner als Testamentsvollstrecker über ihr Vermögen. Bei der Durchführung jeder Testamentsvollstreckung ist es unser Ziel, den letzten Willen unserer Mandanten in deren Sinne und im Sinne ihrer Familien nachhaltig umzusetzen.

Referenzmandate

  • Testamentsvollstreckung über den künstlerischen Nachlass von Michael Ende