Banken und Finanzinstitutionen

Banken und Finanzinstitutionen

Große deutsche und ausländische Geschäftsbanken und Finanzdienstleister vertrauen regelmäßig auf unsere Expertise. Daneben beraten wir zahlreiche in- und ausländische Investmentgesellschaften und Investmentfonds. Außerdem werden wir regelmäßig von Börsen, Genossenschaftsbanken und Landesbanken, Sparkassen und anderen Instituten aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor mandatiert.

Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Finanzaufsichtsrechts und der Besonderheiten des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten. Wir werden in komplexen Einzelverfahren und bei der Bewältigung von Muster- und Massenklageverfahren mandatiert. Auch als Schiedsrichter und Gutachter werden unsere Rechtsanwälte regelmäßig nominiert.

Unternehmen

RUnternehmen

Große nationale und internationale Unternehmen vertrauen auf unsere Kompetenz, für die nicht die Größe der Sozietät, sondern die hohe Qualifikation und umfassende Expertise der Berater entscheidend ist. Wir betreuen namhafte börsennotierte Unternehmen, insbesondere in unseren Branchenschwerpunkten Banking, Technologie und Innovation, Handel und Konsumgüter sowie Dienstleistungen. Dabei beraten wir unsere Mandanten und vertreten sie anwaltlich in vorprozessualen und prozessualen Auseinandersetzungen. Mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel und dem Dienstleistungsbereich vertrauen uns bei allen Fragen aus sämtlichen Bereichen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Wir begleiten als Berater auf Ebene der Geschäftsführung oder der Gesellschafter Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie bei Fragen der Corporate Governance. Mittelständische Unternehmen finden bei uns effiziente, nachhaltige und pragmatische Rechtsberatung „aus einer Hand“.

Organmitglieder, Manager

ROrganmitglieder, Manager

Zu unseren Mandanten zählen Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsräte, die sich in den verschiedensten sie betreffenden Fragen des Unternehmensrechts, der Corporate Governance sowie in Compliance-Fragen an uns wenden. Unsere Tätigkeit reicht von der gutachterlichen Rechtsberatung über die Unterstützung bei Verhandlungen, z. B. von Dienstverträgen und Ausscheidensvereinbarungen, bis hin zur Beratung und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Die Vertretung in komplexen Haftungsfällen in enger Kooperation mit D&O-Versicherern ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Family Offices, vermögende Privatpersonen

RFamily Offices, vermögende Privatpersonen

Zahlreiche vermögende Privatpersonen und Family Offices vertrauen in langjähriger Zusammenarbeit auf den Rat unserer Anwälte. Im Vordergrund steht in diesen Mandaten die Beratung zu gesellschafts- und erbrechtlichen Themen. Wir unterstützen Familienunternehmen und Unternehmerfamilien bei der Nachfolgeplanung und -gestaltung. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Testamentserstellung und Verwirklichung des letzten Willens unserer Mandanten einschließlich der Gründung und langjährigen Betreuung von Stiftungen.

Gesellschafter, Investoren

RGesellschafter, Investoren

Gesellschafter beraten wir bei der Ausübung ihrer Rechte, der Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen sowie im Rahmen von Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern oder der Unternehmensführung.

Aktive Investoren begleiten wir bei der Wahrung und proaktiven Durchsetzung ihrer Gesellschafterrechte, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Neben unserem umfassenden gesellschaftsrechtlichen Know-How profitieren nationale wie internationale Mandanten in diesem Bereich von unserer ungewöhnlich breiten prozessualen Expertise, insbesondere unserer langjährigen taktischen Erfahrung aus komplexen und intensiv geführten Auseinandersetzungen. Durch mehrere Leitentscheidungen haben unsere Anwälte die Rechtsentwicklung in diesem Bereich in den vergangenen Jahren maßgeblich mit geprägt.