
Privates Bankrecht
Unser Ziel ist es, Ihnen als verlässlicher Partner den Rücken freizuhalten, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung und Prüfung vorvertraglicher und vertraglicher Vereinbarungen mit institutionellen und privaten Kunden, beispielsweise Konto- oder Kreditkartenverträgen Dabei berücksichtigen wir insbesondere die steigenden Anforderungen des europäischen Verbraucher- und AGB-Rechts und sichern Ihre Handlungsfähigkeit in einem komplexen regulatorischen Umfeld.
Weiter beraten wir zu sämtlichen zivilrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Führung von Bankkonten, Krediten, der Kreditsicherung, des Leasings, des Zahlungsverkehrs, der Depot- und Verwahrungsgeschäfte sowie der Vermögensverwaltung. Eng verknüpft sind aufsichtsrechtliche Anforderungen mit direkter Ausstrahlung in das Vertragsverhältnis, etwa Explorationspflichten sowie das Angebot geeigneter und angemessener Finanzinstrumente gemäß WpHG.
Bankrechtliche Streitigkeiten
Im Bereich der bankrechtlichen Streitigkeiten (Banking Litigation) liegt unser Schwerpunkt sowohl auf der Abwicklung von Massenverfahren als auch in der Durchführung strategisch bedeutender Einzelprozesse, die durch ihre Signalwirkung oder außergewöhnliche Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprägt sind. Dabei vertreten wir Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch in Schiedsverfahren.
Gerade Streitigkeiten im Zusammenhang mit komplexen Finanzprodukten und deren vielschichtigen rechtlichen Aspekten sind in ihrer Ausprägung immer einzigartig. Für solche Fälle ist es unerlässlich, eine auf den spezifischen Fall abgestimmte Strategie zu entwickeln – sowohl in rechtlicher als auch in prozessualer Hinsicht. Da sich diese Auseinandersetzungen häufig an einer präzisen Aufarbeitung des Sachverhalts entscheiden, ist ein tiefgehendes Verständnis der zugrunde liegenden Abläufe und Finanzprodukte von zentraler Bedeutung. Das gewährleisten wir nicht zuletzt durch unser interdisziplinäres Team, das langjährige In-House-Erfahrung aus der Bankpraxis mit sich bringt.
Bankaufsichtsrecht
Bankrecht ist aus Sicht der Institute stets auch Bankaufsichtsrecht. Unternehmerisches Handeln im Bereich der Bankgeschäfte ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Hier beherrschen wir die gesamte Klaviatur des Bankaufsichtsrechts: Unser Leistungsspektrum umfasst die Begleitung von Erlaubnisverfahren, die Durchführung von Inhaberkontrollverfahren, die Prüfung von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, Fragen betreffend die Sicherungseinrichtungen, Anzeigen im Rahmen der Bestellung und Abberufung von Geschäftsleitern (fit & proper), den Umgang mit grenzüberschreitende Konstellationen sowie der Einsetzung von Sonderbeauftragten, Abwicklern und mit dem Entzug der Erlaubnis.
Neben unserer tiefergehenden rechtlichen Expertise kommt unseren Mandanten im Rahmen solcher Verfahren auch unsere langjährige Erfahrung mit den nationalen und europäischen Bankaufsichtsbehörden zugute. Dieser Aspekt ist insbesondere im Kontext des Aufsichtsrechts, in dem die Verwaltungspraxis der BaFin, der Bundesbank und der EZB von herausragender Bedeutung ist, ein wesentlicher Faktor. Darüber hinaus prägen wir gerade im Bankaufsichtsrecht durch unsere akademischen Veröffentlichungen den Diskurs mit. Wir wirken als Herausgeber und Autoren an verschiedenen Standardwerken mit und lehren das Bankrecht an mehreren Universitäten.
Kapitalmarktrecht
Aufgrund der engen Verzahnung des Kapitalmarktrechts mit Fragen des Gesellschafts- und Finanzaufsichtsrechts, die zu den ausgewiesenen Kernkompetenzen unseres Hauses zählen, verfügen wir auch über ein profundes Erfahrungswissen und eine hohe Expertise im Bereich des Kapitalmarktrechts.
Wir begleiten unsere Mandanten bei Investitionen und öffentlichen Angeboten im nationalen und europäischen Kapitalmarkt, ganz gleich ob in Form analoger oder digitaler Emissionen. Insbesondere betreuen wir Kapitalmaßnahmen, öffentliche Übernahmeangebote nach dem WpÜG und beraten Sie zu prospektrechtlichen Fragestellungen. Auch das Delisting ist Teil unseres Beratungsportfolios.
Neue Transparenzanforderungen im Nachhaltigkeitsbereich und verschärfte Vorgaben im Zusammenhang mit der Kapitalmarktpublizität stellen Herausforderungen für die Kapitalmärkte und deren Akteure dar. Unser breites Beratungsspektrum deckt diese ebenso ab wie die Einzelfragen der kapitalmarktrechtlichen Compliance, etwa Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten von Stimmrechtsanteilen.
Im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung zu sämtlichen Aspekten des Insiderrechts, der ad hoc Publizität, der Marktmanipulation und der Eigengeschäfte von Führungskräften (directors’ dealings). Wir unterstützen Sie nicht nur bei der proaktiven Gestaltung einer rechtskonformen Organisation, sondern vertreten Sie auch gegenüber der BaFin sowie gerichtlich in Bußgeldverfahren und in etwaigen zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen.
Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht
Standardwerke im Bank- und Kapitalmarktrecht, an denen wir als Herausgeber und Autorinnen und Autoren mitwirken, umfassen unter anderem:
- Fischer/Schäfer/Schulte-Mattler/Schulte-Mattler, KWG, 7. Aufl. 2026 (im Erscheinen)
- Kümpel/Mülbert/Früh/Seyfried, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, 7. Aufl. 2025
- Seibt/Buck-Heeb/Harnos, BeckOK Wertpapierhandelsrecht, 13. Ed. 2025
- Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl. 2022
- Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 8. Aufl. 2023
- Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 6. Aufl. 2025
