Finanz­auf­sichts­recht

Das Aufsichts­recht in seiner ganzen Breite zu beherrschen, erfordert nicht nur ein fundiertes Verständnis der über­geordneten Strukturen, sondern auch tief­gehende Expertise in den zahlreichen Spezial­gebieten. Wir verbinden diese Kompetenzen und bieten unseren Mandanten eine strategische Beratung, die auf lang­jähriger Erfahrung basiert und so Sicherheit in einem zunehmend komplexen rechtlichen Umfeld schafft.

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Regelungsdickicht des Aufsichtsrechts

Nicht erst seit der Finanzmarktkrise 2008 ist das Aufsichtsrecht von Dynamik, Vielfalt und Komplexität geprägt. Die internationale Vernetzung von Finanzmärkten, Unternehmen sowie Staaten soll mit einem Level Playing Field und standardisierten Verhaltensregeln gesteuert werden. Damit nimmt die Regulierungsdichte immer weiter zu: Dies beginnt auf globaler Ebene durch Institutionen wie den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und die G20, setzt sich auf Ebene der EU durch die Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA, EIOPA und AMLA fort und findet auch auf dem nationalen Level durch den deutschen Gesetzgeber sowie die BaFin statt.

Ständig sehen sich Finanzinstitute mit aufsichtsrechtlichen Neuerungen wie der MiCAR, DORA, CSRD oder der Nachschärfung bestehender Gesetze konfrontiert. Dabei bestehen große Interdependenzen zwischen den verschiedenen Regulierungsbereichen wie der Bank-, Zahlungs-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht.

Ihre Herausforderungen – unsere Lösungen

All diese Entwicklungen haben wir für Sie im Blick. Unser Selbstverständnis ist es, unsere Mandanten bei sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen auf höchstem Niveau zu beraten.

Erfolgreiche Beratung in diesen Zeiten erfordert Experten, die das gesamte Aufsichtsrecht und seine Entwicklungen überblicken und für Sie über den konkreten Fall hinaus strategisch planen.

Mit diesem Anspruch beraten unsere Partnerinnen und Partner seit über zwei Jahrzehnten zu sämtlichen regulatorischen Fragestellungen. Dabei behalten wir stets angrenzende Rechtsgebiete wie das Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die typischerweise mitberücksichtigt werden müssen, im Auge. Uns zeichnet aus, dass wir bei der Lösung drängender, komplexer Probleme immer auch die langfristige und strategische Dimension von regulatorischen Fragestellungen im Blick behalten.

Innovationen

Neben den klassischen Themenfeldern beraten wir sowohl etablierte Institute als auch neuere Marktteilnehmer, z.B. im Bereich der FinTechs, Neobanken und Neobroker, im rechtlichen Umgang mit technischen Innovationen.

Dabei unterstützen wir sowohl bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben als auch bei der rechtlichen Begleitung der Entwicklung neuer Geschäftsfelder, wie beispielsweise bei der Emission von Kryptowerten und Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf diese.

Beratung mit akademischer Präzision

Unser Beratungsansatz im Finanzaufsichtsrecht zeichnet sich durch einen hohen akademischen Anspruch aus, der unsere praktische Arbeit maßgeblich ergänzt. Mit regelmäßigen Veröffentlichungen in den führenden Standardwerken prägen wir den juristischen Diskurs in diesem Bereich mit und setzen Impulse für die Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts.

Darüber hinaus halten wir Vorträge, schulen Vorstände und Aufsichtsräte großer Finanzinstitute und engagieren uns aktiv in der juristischen Lehre. So verbinden wir wissenschaftliche Exzellenz mit praxisnaher Beratung auf höchstem Niveau.

Beratungsschwerpunkte

Im Finanzaufsichtsrecht begleiten wir unsere Mandanten umfassend von der Beantragung der Erlaubnis über die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, die laufende Beratung zu Themen wie Organisationsanforderungen, Voraussetzungen an die Geschäftsleiter, Eigenmittel oder Liquidität bis hin zur Abwicklung. Während all dieser Phasen stehen wir Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern unterstützen Sie aktiv in der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene. Beispielhaft:

Banken

  • Erlaubnispflichten
  • Grenzüberschreitende Bankdienstleistungen
  • Bankenabwicklung
  • Eigenkapitalanforderungen
  • Vergütungsstrukturen und -vorgaben

Versicherungen

  • Erlaubnispflichten

Wertpapierinstitute

  • Depotgeschäft
  • Vermögensverwaltung
  • Wertpapierdienstleistungen

Zahlungsdienstleister / E-Geld-Institute

  • Erlaubnispflichten
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Übergreifende Beratung

  • Geldwäsche
  • Inhaberkontrollverfahren
  • DORA, insbesondere Auslagerung von IT-Dienstleistungen
  • Digitalisierung von Finanzmarktteilnehmern, insbesondere Kryptowerte, FinTech und Fragen betreffend die MiCAR
  • Aufsichtsrechtliche Fragestellungen in M&A-Transaktionen
  • Interne Organisation (MaRisk und MaComp)
  • Vertretung gegenüber EZB und BaFin bei aufsichtsrechtlichen Verfahren und Anordnungen gegenüber Organmitgliedern

Sonstige Themen

  • Ratingagenturen

Veröffentlichungen im Finanzaufsichtsrecht

Standardwerke im Finanzaufsichtsrecht, an denen wir als Herausgeber und Autorinnen und Autoren mitwirken, umfassen unter anderem:

  • Schäfer/Omlor/Mimberg, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, 2. Aufl. 2025
  • Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022
  • Fischer/Schäfer/Schulte-Mattler/Schulte-Mattler, KWG, 7. Aufl. 2026 (im Erscheinen)
  • Kümpel/Mülbert/Früh/Seyfried, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, 7. Aufl. 2025
  • Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Aufl. 2024
  • Seibt/Buck-Heeb/Harnos, BeckOK Wertpapierhandelsrecht, 13. Ed. 2025
  • Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl. 2022
  • Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 8. Aufl. 2023

Weitere Beratungsschwerpunkte

Bank- und Kapital­markt­recht

Gesell­schafts­recht

Prozess­führung und Schieds­ver­fahren

Restruk­turierung

Vermögens­nach­folge