Gesell­schafts­recht

Wir beraten in- und ausländische Unternehmen, Gesellschafter und Investoren in allen Fragen des Gesellschafts­rechts und der Corporate Governance. Eine unserer besonderen Stärken liegt in der Beratung zu gesellschafts­rechtlichen Konflikten einschließlich der Organ­haftung.

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Gesellschaftsrecht als Kernbereich unserer Sozietät

Die Beratung und Vertretung von Mandanten im Gesellschaftsrecht gehören seit Jahrzehnten zu den Kernbereichen unserer Sozietät.

Unsere exzellente juristische Expertise und breite Erfahrung setzen wir sowohl in der gesellschafts- und transaktionsrechtlichen Gestaltung als auch in der Begleitung unserer Mandanten in gesellschaftsrechtlichen sowie Post-M&A-Streitigkeiten ein. Wir sind Partner von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern bei Fragen der Organpflichten und der rechtlichen Absicherung unternehmerischer Entscheidungen. Investoren unterstützen wir mit unserem aktien- und prozessrechtlichen Know-how dabei, ihren Einfluss auf die Unternehmensführung sinnvoll und effektiv auszuüben.

Auch die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien, etwa bei der Neuordnung des Unternehmensportfolios, der Nachfolgeplanung oder bei Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene, stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Maßgeschneiderte Lösungen

Zusammen mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihre spezifischen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Neben der juristischen Expertise verfügen wir insbesondere auch über das erforderliche wirtschaftliche Verständnis für die Geschäftsmodelle unserer Mandanten sowie eine ausgeprägte Markt- bzw. Branchenkenntnis.

Erfolgreiche Gestaltung und Verhandlung von Verträgen kann nur gelingen, wenn die Auswirkungen sämtlicher Regelungen und deren Zusammenspiel präzise abgeschätzt werden. In Fällen mit Auslandsbezug hilft uns dabei unsere ausgewiesene Kompetenz im internationalen Gesellschaftsrecht.

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Gerade im Gesellschaftsrecht sind einvernehmliche Lösungen zumeist vorzugswürdig, weil streitige Auseinandersetzungen zu enormen persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen führen können. Unsere Beratung im Falle von Konflikten ist daher darauf ausgerichtet, zunächst Möglichkeiten für eine gütliche Einigung auszuloten.

Wir führen – wo nötig – in großem Umfang gerichtliche und schiedsgerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Sowohl Unternehmen als auch Gesellschafter vertreten wir engagiert und erfolgreich bei Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtungs- und Spruchverfahren sowie in Organhaftungsstreitigkeiten.

In den letzten Jahrzehnten haben wir an zahlreichen prominenten Verfahren mitgewirkt, beispielsweise zur Stellung des aktienrechtlichen besonderen Vertreters.

Unseren Mandanten kommt insoweit unsere außergewöhnlich umfangreiche Prozesserfahrung zugute. Wir werden daher seit vielen Jahren in allen relevanten Rankings für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen.

Transaktionsberatung

Wir beraten unsere Mandanten beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen bis hin zu öffentlichen Übernahmeangeboten nach dem WpÜG (M&A). Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Strukturierung von Unternehmensnachfolgen im mittelständischen Bereich.

Auch zu Gesellschaftervereinbarungen, Joint Ventures und Poolverträgen beraten wir regelmäßig. Unsere Stärke liegt dabei in der individuellen Beratung durch kleine Teams ausgezeichneter Anwältinnen und Anwälte.

Compliance

Die Pflichten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Geschäftsführern, aber auch von Sonderprüfern und besonderen Vertretern, sind im Unternehmensalltag wegen der heutigen Komplexität der gesetzlichen und statutarischen Regelwerke und deren Auslegung durch die Gerichte vielfach nur schwer erkennbar. Wir unterstützen Sie dabei, den gesetzlichen Handlungsrahmen zu verstehen und umzusetzen, um Haftungsfälle zu vermeiden.

Beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten führen wir im Bedarfsfall gemeinsam mit Ihnen Compliance-Untersuchungen durch und beraten Sie zu den erforderlichen Konsequenzen. Dabei arbeiten wir häufig mit strafrechtlichen Beratern und/oder forensischen Experten zusammen.

Weitere Beratungsschwerpunkte

Bank- und Kapital­markt­recht

Finanz­auf­sichts­recht

Prozess­führung und Schieds­ver­fahren

Restruk­turierung

Vermögens­nach­folge