Restruk­turierung

Das Restruk­turierungs- und Insolvenz­recht erfordert besonderes rechtliches Know-How und praktische Erfahrung. Zugleich treten in Restruk­turierung und Insolvenz gerade aus Sicht betroffener Gläubiger immer wieder Fragen aus einer Vielzahl von Rechts­gebieten auf. Mit unserer Expertise in zivil- und gesellschafts­rechtlichen sowie in allen bank- und kapital­markt­rechtlichen Themen bieten wir unseren Mandanten fachlich exzellente und praxis­gerechte Beratung.

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Beratung von Gläubigern

Wir unterstützen Kreditinstitute und andere Gläubiger in der wirtschaftlichen Krise von Geschäftspartnern. Dabei zeigen wir Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der Vermeidung eigener Haftungsrisiken. Ein besonderer Fokus liegt auf der Abwicklung von Krediten und der Verwertung von Kreditsicherheiten sowie der Beratung zur Gewährung von Überbrückungs- und Sanierungsfinanzierungen und der Veräußerung von Forderungen.

Außerdem übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung in verfahrensbegleitenden Gremien wie Gläubigerausschüssen und Beiräten. Wir beraten Gläubiger zu Sonderverfahren wie dem Restrukturierungsverfahren (StaRUG), Eigenverwaltungsverfahren und Insolvenzplanverfahren.

Streitige Auseinandersetzung

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in allen streitigen Auseinandersetzungen mit restrukturierungs- und insolvenzrechtlichem Bezug, wie beispielsweise die Abwehr von Ansprüchen nach Insolvenzanfechtung.

An der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht gehört die Beratung der Organe von Gläubiger- und Schuldnerunternehmen zur Vermeidung persönlicher Haftung (wie beispielsweise die Beachtung der Business Judgement Rule bei einer Krisenfinanzierung) zu unseren Kernthemen.

Weitere Beratungsschwerpunkte

Bank- und Kapital­markt­recht

Finanz­auf­sichts­recht

Gesell­schafts­recht

Prozess­führung und Schieds­ver­fahren

Vermögens­nach­folge