
Beratung von Gläubigern
Wir unterstützen Kreditinstitute und andere Gläubiger in der wirtschaftlichen Krise von Geschäftspartnern. Dabei zeigen wir Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der Vermeidung eigener Haftungsrisiken. Ein besonderer Fokus liegt auf der Abwicklung von Krediten und der Verwertung von Kreditsicherheiten sowie der Beratung zur Gewährung von Überbrückungs- und Sanierungsfinanzierungen und der Veräußerung von Forderungen.
Außerdem übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung in verfahrensbegleitenden Gremien wie Gläubigerausschüssen und Beiräten. Wir beraten Gläubiger zu Sonderverfahren wie dem Restrukturierungsverfahren (StaRUG), Eigenverwaltungsverfahren und Insolvenzplanverfahren.
Streitige Auseinandersetzung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in allen streitigen Auseinandersetzungen mit restrukturierungs- und insolvenzrechtlichem Bezug, wie beispielsweise die Abwehr von Ansprüchen nach Insolvenzanfechtung.
An der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht gehört die Beratung der Organe von Gläubiger- und Schuldnerunternehmen zur Vermeidung persönlicher Haftung (wie beispielsweise die Beachtung der Business Judgement Rule bei einer Krisenfinanzierung) zu unseren Kernthemen.
