Vermögens­nach­folge

Die Planung der Vermögens­nach­folge sowohl zu Lebzeiten als auch für den Fall des Todes ist ein Kern­bereich unserer Tätigkeit. Wir begleiten – oft schon über Generationen hinweg – Unternehmens­nach­folgen, erbrechtlich gebotene Gesellschafts­gründungen und Stiftungen und gestalten Testamente und Schenkungen für Privat­personen. Zugleich sind wir als Testaments­voll­strecker und Berater von Testaments­voll­streckern tätig. Im Konflikt­fall vertreten wir unsere Mandanten in Nachfolge­streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schieds­gerichten.

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Strategische Planung der Vermögensnachfolge

Die sorgfältige Planung des Übergangs von Vermögen auf die nächste Generation trägt auf entscheidende Weise dazu bei, Werte zu bewahren und Streitigkeiten zu vermeiden. Das gilt in besonderer Weise für die Unternehmensnachfolge, aber ebenso bei der Übertragung bzw. Weitergabe von Privatvermögen. Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten und ihren Familien maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln, die eine nachhaltige Nachfolge in persönlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sicherstellen.

Vermögensstrukturierung und Testamentsgestaltung

Die Vermögensnachfolge kann schon zu Lebzeiten erleichtert werden, indem das Familienvermögen – etwa unter Einsatz von Gesellschaften oder Stiftungen – strukturiert wird. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten, indem wir ihnen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und sie bei deren Umsetzung begleiten. Dabei ist es unser Ziel, der Persönlichkeit unserer Mandanten, der Familiensituation und der Tradition der Unternehmen bei der Vermögensstrukturierung Rechnung zu tragen.

Zugleich planen wir für unsere Mandanten die Rechtsfolgen des Todesfalls durch Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente und Erbverträge) und gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeregeln. Mit optimal austarierten letztwilligen Verfügungen können wir die spätere Nachlassabwicklung schon im Vorfeld persönlich und wirtschaftlich erleichtern.

Bei unserer Nachfolgeberatung berücksichtigen wir umfassend die jeweilige Familiensituation, insbesondere das eheliche Güterrecht und etwaige Pflichtteilsansprüche. Erforderlichenfalls unterstützen wir bei der Reduzierung oder Vermeidung des Zugriffs von Pflichtteilsberechtigten auf den Nachlass durch passende Regelungen im Vorfeld des Erbfalls.

Unsere Anwältinnen und -anwälte verfügen über eine umfassende Erfahrung in komplexen erbrechtlichen Gestaltungen, die sich auch auf grenzüberschreitende Frage-stellungen erstreckt. Wir planen insbesondere Nachfolgen für Vermögen im Ausland und beziehen ausländische Gestaltungsmöglichkeiten in unsere Beratung ein.

Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung

Neben der vorsorgenden Gestaltung erbrechtlicher Sachverhalte betreuen wir Nachlassabwicklungen, indem wir Erben, deren Unternehmen sowie Testaments­vollstrecker beraten und gegenüber Behörden und Gerichten vertreten. Unsere strukturierte und erfahrene Herangehensweise gewährleistet eine zügige Umsetzung aller notwendigen Schritte, von der Ermittlung des Nachlassvermögens bis zur Übertragung an die Erben und Vermächtnisnehmer.

Unsere Anwältinnen und -anwälte übernehmen regelmäßig auch die verantwortungsvolle Rolle des Testamentsvollstreckers, in der sie die letztwilligen Verfügungen der Erblasser mit höchster Sorgfalt und Integrität erfüllen. Bei der Durchführung jeder Testamentsvollstreckung ist es unser Ziel, den letzten Willen unserer Mandanten in deren Sinne und im Sinne ihrer Familien effizient und zugleich nachhaltig umzusetzen.

Erbrechtliche Streitigkeiten

Im Falle von gerichtlichen Erbstreitigkeiten profitieren unsere Mandanten von der umfassenden Expertise unserer Anwältinnen und -anwälte im Bereich der Prozessführung. Wir vertreten unsere Mandanten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Einige unserer Partner sind auch im Bereich der Vermögensnachfolge als Schiedsrichter tätig.

Unsere reiche prozessuale Expertise umfasst insbesondere die Vertretung von (Mit-)Erben, die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung mit Testamentsvollstreckern und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen. Wir begleiten diese wirtschaftlich und persönlich bedeutenden Verfahren mit reicher Erfahrung, Fingerspitzengefühl und taktischem Geschick.

Weitere Beratungsschwerpunkte

Bank- und Kapital­markt­recht

Finanz­auf­sichts­recht

Gesell­schafts­recht

Prozess­führung und Schieds­ver­fahren

Restruk­turierung