Abhilfeklagen – Ein Game-Changer in Richtung „ameri­kanischer Verhältnisse“?

Seit Oktober 2023 können Verbraucherverbände Klagen erheben, mit denen Unternehmer zu Zahlungen an eine potentiell sehr große Zahl von Verbrauchern verurteilt werden können. Ein Vergleich mit den oft gefürchteten US-amerikanischen Sammelklagen drängt sich auf. Wir erklären, wo die Parallelen und Unterschiede liegen und welche Aufgaben auf Anwälte zukommen.

Die neue Abhilfeklage

Verbraucherverbände können schon seit einigen Jahren in ganz verschiedener Form gegen Unternehmer vorgehen, so z.B. mit Unterlassungsklagen (insbesondere bei unzulässigen AGB), Klagen auf Folgenbeseitigung und Gewinnabschöpfung sowie seit 2018 mit sog. Musterfeststellungsklagen. Letztere dienen dazu, bestimmte Rechts- oder Tatsachenfragen für eine Vielzahl von Verbrauchern einheitlich festzustellen. Im Oktober 2023 ist die „Abhilfeklage“ hinzugekommen. Neu ist bei dieser Klage, dass ein Unternehmer nun auf Antrag eines Verbraucherverbandes auch unmittelbar zur Zahlung (oder zu anderen Leistungen) an Verbraucher verurteilt werden kann. Ist eine solche Klage erfolgreich, wird im Regelfall ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter prüfen, welchen Verbrauchern tatsächlich ein Anspruch zusteht, und verteilt an diese das Geld, das ihm der verurteilte Unternehmer zur Verfügung stellen muss.

Eine deutsche class action?

Ein Vergleich mit der amerikanischen Sammelklage (class action) drängt sich auf. Und in der Tat können so zum ersten Mal im deutschen Recht wie bei einer class action auch kleinere Ansprüche von Verbrauchern in großem Umfang kostengünstig durchgesetzt werden. Für den beklagten Unternehmer ist eine solche Klage im Fall einer Verurteilung zudem mit hohen Kosten verbunden, die für die Tätigkeit des Sachwalters anfallen. Die Unterschiede zu den US-amerikanischen Sammelklagen sind allerdings auch nicht zu übersehen – weder kennt das deutsche Recht Strafschadensersatzzahlungen (punitive damages), die Verurteilungen in absurde Höhen treiben, noch sind Erfolgshonorare für Anwälte und Prozessfinanzierungen wie den USA möglich, die dort ein wesentlicher Antreiber für Sammelklagen sind. Auch ein „discovery“-Verfahren, welches dem amerikanischen vergleichbar wäre, kennt das deutsche Prozessrecht weiterhin nicht.

Anforderungen an die rechtlichen Berater

Sieht sich in Deutschland ein Unternehmer mit einer Abhilfeklage konfrontiert, geht es natürlich in erster Linie darum, eine Klageabweisung zu erreichen. Ebenso wichtig wird bei der neuen Klageform aber die Gestaltung des Verfahrens werden, welche bei falschen Weichenstellungen eine jahre- oder sogar jahrzehntelange Belastung für das Unternehmen darstellen kann. Im Unterliegensfall muss es das Ziel sein, unvermeidliche Zahlungen an Verbraucher gering zu halten und vor allem möglichst kostengünstig abzuwickeln. Für all dies muss auch ein konstruktiver Dialog mit dem klagenden Verband und eine strukturierte Zusammenarbeit mit einem etwaigen Sachwalter in Betracht gezogen werden. Gerade in dieser Hinsicht empfiehlt sich die Beratung durch eine Kanzlei, die langjährige Erfahrung mit Massenverfahren hat und zugleich über die in diesen Fällen für eine effiziente Abarbeitung unverzichtbaren Legal-Tech-Tools verfügt.

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