Digitalisierung des Finanzwesens – Gegenwart und Zukunft des modernen Finanzmarkts

Digitalisierung – seit Jahren ein Megatrend. Nicht erst seit der Verbreitung künstlicher Intelligenz in allen Bereichen, etwa über Social Media, ein großes gesellschaftliches und politisches Thema. Modernisierung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen, Risiken für Daten- und Cybersicherheit, schnelle Information und Meinungsbildung, demgegenüber Gefahren aus der Verbreitung von Falschbehauptungen oder Aufhebung des Datenschutzes – zahlreiche Argumente für und wider Digitalisierung werden – zum Teil heftig – diskutiert. Klar ist: Digitalisierung lässt sich nicht verbieten, die Verankerung und Durchsetzung eines Level Playing Field durch Rechtsetzung kann stattdessen ein sinnvoller Ansatz sein. Das gilt auch und gerade für die Finanzmärkte.

Die Digitalisierung des Finanzwesens ist ein zentrales Projekt der Europäischen Union und wurde mit der „Strategie für ein digitales Finanzwesen“ aus dem Jahr 2020 gezielt vorangetrieben. Vorteile digitaler Innovationen im Finanzsektor sollen genutzt, Marktfragmentierungen abgebaut, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und technologische Risiken besser gesteuert werden. Marktteilnehmer müssen sich auf veränderte Regeln einstellen, zugleich besteht die Option, diese Bedingungen mitzugestalten. Beispiele:

Digitaler Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen

Ein Kernziel der EU ist es, den Binnenmarkt in der Union der 27 Mitgliedstaaten Stück für Stück zu vollenden. Im digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen wurde – als Kernelement der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bekannt – ebenfalls der sogenannte „Europäischen Pass“ für Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen verankert. In der ECSP-Verordnung (VO über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister; European crowdfunding service providers) und der MiCAR (VO über Märkte für Kryptowerte; Markets in Crypto-Assets) sind die Bedingungen grenzüberschreitende Tätigkeit bereits umgesetzt. Weitere Vorschläge, etwa zur Regulierung von Nichtbankenkrediten, befinden sich in Planung.

Weiterer Baustein ist die Überarbeitung der eIDAS-Verordnung zur Einführung einer europaweiten digitalen Identität. Diese Reform ist für die Erfüllung von Pflichten im Rahmen der „Customer Due Diligence“ (CDD) essenziell und soll künftig standardisierte Identifizierungsverfahren in der gesamten EU ermöglichen.

Zudem fördert die Europäische Kommission mit dem „EU-FinTech Lab“ den Austausch zwischen Technologieanbietern, Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern, um regulatorische Hürden frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren – ein Forum, Rahmenbedingungen mitzugestalten.

Gemeinsamer Finanzdatenraum

Weiteres zukunftsorientiertes Projekt ist, einen gemeinsamen Finanzdatenraum als Teil der EU-Datenstrategie zu schaffen. Dies wird datengestützte Innovationen und eine bessere Vernetzung von Marktteilnehmern fördern. Als Grundlage sollen der Data Governance Act und der Data Act etabliert werden. Ein sicherer, interoperabler und fairer Zugang zu Finanzdaten soll über standardisierte Schnittstellen und Formate zur Verbesserung der Datenportabilität und -nutzung, sowohl für institutionelle Akteure als auch für Verbraucher, ermöglicht werden. Auch hier findet sich die Transformation etablierter Regelungsansätze, wie etwa der Bereitstellung von Finanzmarktdaten über die MiFIR, auf die digitalen Handlungsfelder.

Kryptowerte und die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-VO)

Die MiCAR stellt das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Kryptomarkt dar. Sie erfasst insbesondere Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ein umfassender territorialer Anwendungsbereich korrespondiert mit europäischen Pässen als Mechanismus, der grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt vereinfacht. Schwieriger ist demgegenüber der Marktzugang drittstaatlicher Anbieter. Diese unterliegen strengen Voraussetzungen, um in der EU tätig zu werden. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und regulatorische Arbitrage zu vermeiden. Dabei hat sich der europäische Gesetzgeber für ein restriktives Regime entschieden, das insbesondere keinen Äquivalenzmechanismus enthält.

Pilotregelung für auf DLT basierende Marktinfrastrukturen (Pilot-VO)

Die Pilotverordnung für auf Distributed Ledger Technology (DLT) basierende Marktinfrastrukturen ermöglicht, bestimmte Finanzmarktinfrastrukturen wie multilaterale Handelssysteme (MTF) oder Zentralverwahrer auf DLT-Basis zu betreiben. Sie dient als Testumgebung unter realen Marktbedingungen, um regulatorische Erkenntnisse über diese noch neue Technologie zu gewinnen. Die Pilot-VO schafft dabei Ausnahmen von bestehenden Vorschriften, um Innovationen zu fördern, ohne die Integrität der Finanzmärkte zu gefährden.

Digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor (DORA)

Mit der Verordnung über digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) will die EU sicherstellen, dass Finanzinstitute über robuste IT-Systeme verfügen, die auch unter Stressbedingungen zuverlässig funktionieren. DORA verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, einschließlich Meldepflichten bei schweren IT-Vorfällen und Prüfungen von Drittanbietern kritischer IT-Dienste. Ziel ist es, Cyberresilienz zu institutionalisieren und eine einheitliche Aufsicht über digitale Betriebsrisiken zu ermöglichen, verknüpft mit den in der Finanzaufsicht etablierten Strukturen.

Digitaler Zahlungsverkehr

Der digitale Zahlungsverkehr in der EU erfährt derzeit eine umfassende Transformation. Mit der Verordnung über Echtzeitüberweisungen werden Zahlungsdienstleister verpflichtet, SEPA-Überweisungen innerhalb von Sekunden auszuführen. Ein weiteres zentrales Vorhaben sind die neue Zahlungsdienste-VO und -Richtlinie (PSR und PSD III), mit der das Regelwerk für Zahlungsdienste reformiert und E-Geld künftig als regulierter Zahlungsdienst eingeordnet werden soll. Parallel dazu treibt die Europäische Zentralbank die Entwicklung eines digitalen Euro voran. Auf Grundlage der DLT-Technologie soll dieser digitales Zentralbankgeld in einem sicheren und interoperablen Rahmen bereitstellen.

Ausblick

Initiativen zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Finanzdienstleistungen sind vielfältig. Bekannte Ansätze zur Gewährleistung der Grundfreiheiten im Binnenmarkt werden mit neuen Konzepten verknüpft. Das macht Kenntnisse des Marktgeschehens und der Technologie unverzichtbar.  Alle Marktteilnehmer müssen rechtliche und technische Entwicklungen kontinuierlich beobachten und in ihre Unternehmensstrategien integrieren. Das gilt nicht zuletzt für die Beratungsfähigkeit und Kompetenz rechtlicher Berater.

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