Digitalisierungsnahe Beratung und Vertretung
Wir beraten unsere Mandanten in der vertragsrechtlichen Gestaltung des IT- und Digitalumfelds – etwa bei SaaS-, Cloud- oder Lizenzverträgen – ebenso wie in der datenschutzrechtlichen Bewertung und Dokumentation ihrer Vorhaben. Hinzu kommen Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrechts, etwa zum Schutz von Software, Datenbanken und Trainingsdaten. Daneben begleiten wir unsere Mandanten in den gesellschaftsrechtlichen und Compliance-Fragen, die sich aus digitalen Vorhaben ergeben, sowie in den jüngeren Regulierungsfeldern des EU-Rechts wie der KI-Verordnung – etwa bei der Einhaltung relevanter Dokumentations- und Kompetenzpflichten. Auch bei Streitigkeiten mit komplexen technischen Hintergründen können wir unsere Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich mit dem nötigen technischen Sachverstand vertreten.
Blockchain, Krypto-Assets und digitale Finanzmarktregulatorik
Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT, dezentrale, kryptografisch gesicherte Datenbanken wie Blockchains) und die auf ihnen basierenden Krypto-Assets halten zunehmend Einzug in den Finanzmarkt. Für Emittenten und sonstige Marktteilnehmer ergeben sich hieraus verschiedenste rechtliche Fragen, etwa zur wertpapier- und kapitalmarktrechtlichen Einordnung von Token, zu den Möglichkeiten und Anforderungen der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), zur Emission von Krypto-Wertpapieren nach dem eWpG oder zu deren öffentlichem Angebot unter dem DLT-Pilotregime der EU. In diesen Bereich der digitalen Finanzmarktregulatorik fällt nicht zuletzt auch der Digital Operational Resilience Act (DORA), zu dessen Umsetzung und Einhaltung wir Finanzinstitute im Zusammenhang mit dem etablierten kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtlichen Beratungsangebot unserer Sozietät gezielt unterstützen.
Legal Tech in der Mandatsbearbeitung
Die Kombination unserer rechtlichen wie auch technischen Expertise im Bereich der Digitalisierung kommen unseren Mandanten auch im Rahmen unserer Mandatsarbeit zugute. Unser Verständnis für die Funktionsweise und Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere sogenannter Large Language Models (LLMs), sowie ausgeprägte Fähigkeiten bei der Konzeptionierung und Gestaltung fallspezifischer Unterstützungssysteme erlauben es uns, eigene Workflows, Datenmodelle und Anwendungen zu entwickeln und auf eigener Infrastruktur zu betreiben, mit denen wir auch komplexe Sachverhalte und große Mandatskomplexe strukturiert, effizient und mit gewohnt hoher Qualität bearbeiten können, insbesondere im Kontext sog. Massenverfahren. Selbstverständlich wird dabei jeder automatisierte Prozess von Anwaltsseite überprüft, bewertet und freigegeben.
