Grenzüberschreitende Prozesse und Vollstreckungen
Prozesse werden selten speziell über Gebiete des Internationalen Privat- oder Verfahrensrechts geführt, aber durchaus gelegentlich auf diesen gewonnen. Gerade der Umstand, dass sich wenige Juristen in Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug „zu Hause fühlen“, macht Expertise in diesem Bereich zu einem entscheidenden Faktor. Manche Verfahren lassen sich dabei sogar schon auf der Ebene von Zuständigkeit oder Parteifähigkeit internationaler Parteien im Sinne unserer Mandanten entscheiden. Der regelmäßige Umgang mit den einschlägigen europäischen Verordnungen erweist sich ferner häufig dann als besonders fruchtbar, wenn grenzüberschreitend zu vollstrecken ist.
Erb- und gesellschaftsrechtliche Beratung in grenzüberschreitenden Konstellationen
Auch außerhalb streitiger Verfahren stehen wir unseren Mandanten insbesondere mit unserer Expertise im Internationalen Gesellschafts- und Erbrecht zur Verfügung. Bei Gestaltungen in diesen Gebieten bestimmen wir nicht nur zuverlässig das (eigentlich) in diesen Situationen anwendbare Recht, sondern haben uns insbesondere auf die Optimierung durch Rechtswahlen und in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerkanzleien spezialisiert. Im Internationalen Gesellschaftsrecht nehmen wir durch Veröffentlichungen und die Mitgliedschaft einer unserer Partnerinnen in der vom BMJV eingesetzten Expertenkommission "Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie - UmRUG" auch gestaltend an der Rechtsentwicklung teil.
Grenzüberschreitende Aufsicht, Marktzugang und gegenseitige Anerkennung
Im Finanzaufsichtsrecht ergeben sich wichtige grenzüberschreitende Fragestellungen, die in der Beratung häufig zu wenig Aufmerksamkeit erfahren. Zunächst ist das anwendbare Aufsichtsrecht zu bestimmen. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Zweigniederlassungen zu komplexen Problemstellungen führen. Innerhalb der europäischen Aufsichtsarchitektur ist zudem das Zusammenspiel zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB sowie den weiteren europäischen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen. In diesem Bereich können Mandanten von unserem großen Erfahrungsschatz profitieren.
Für Finanzdienstleister aus Drittstaaten, die sich nicht auf das Prinzip der europäischen Pässe stützen können, stellt sich zudem die Frage des passenden Marktzugangs. In dieser Hinsicht entwickeln wir für unsere Mandanten individuelle und zielgenaue Marktzugangsmöglichkeiten.
