Organ­haftung und D&O-Versicherung

Haftungsansprüche gegen die Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nehmen seit Jahren an Bedeutung zu. Wir kennen solche Szenarien aus allen Perspektiven und können dank unserer langjährigen Erfahrung bestmögliche Unterstützung bieten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind gefragte Berater in Organhaftungsfällen und waren in zahlreichen der aus den Medien bekannten Compliance-Fällen der vergangenen Jahre tätig.

Zunehmende Bedeutung der Organhaftung

Die zunehmende Komplexität sowie gesteigerte Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Entscheidungsprozessen führen dazu, dass in Schadensfällen eine potentielle Haftung von Entscheidungsträgern immer stärker in den Fokus rückt. Wir bieten für jede denkbare Konstellation die richtige Beratung an. Unsere Erfahrungen erstrecken sich sowohl auf die Vertretung von Unternehmen bzw. deren Aufsichtsorganen und Gesellschaftern bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch auf die Tätigkeit für in Anspruch genommene Organmitglieder.

Prävention und Prüfung

Wir beraten bereits im Vorfeld potentieller Haftungsfälle, indem wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Dokumentation von Entscheidungen unterstützen. Eine sorgfältige und ggf. durch Gutachten abgesicherte Entscheidungsfindung kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Sollte ein Haftungsfall im Raum stehen, arbeiten wir für Sie den Sachverhalt auf und analysieren mögliche Ersatzansprüche. Ebenso übernehmen wir die bereits in diesem Stadium wichtige Abstimmung mit den D&O-Versicherern, um mögliche Ansprüche zu sichern.

Organberatung

Häufig werden wir für Organmitglieder tätig, um diese gegen mögliche Haftungsansprüche außergerichtlich und/oder gerichtlich zu verteidigen. Dabei gehören zu unseren Mandanten sowohl DAX-Vorstände wie Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen.

Streitige Haftungsfälle sind regelmäßig mit einem Ausscheiden aus dem Unternehmen verbunden, so dass zur Bewertung des Sachverhalts zunächst Einsichtsrechte geltend gemacht werden müssen. Wir kennen die diesbezüglichen Abläufe aus zahlreichen Verfahren und können daher zielgerichtet und effizient vorgehen.

Ein weiteres entscheidendes Thema für betroffene Organmitglieder ist die Sicherung von (vorläufigen) Deckungsansprüchen der D&O-Versicherung, insbesondere zur Deckung der Abwehrkosten. Wir kennen die in diesem Markt maßgeblich tätigen Versicherer aus eigener Erfahrung und können daher meist schnell Klarheit schaffen. Nicht zuletzt werden wir von D&O-Versicherern immer wieder als Vertreter von Organmitgliedern empfohlen.

Durchsetzung von Ansprüchen

Die Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen auf Unternehmensseite erfordert eine umfassende Aufbereitung und Bewertung des Sachverhalts. Häufig handelt es sich um tatsächlich und rechtlich komplexe Sachverhalte. Daneben können vor der Geltendmachung von Ansprüchen auch rechtliche Hürden bzw. Anforderungen bestehen, z.B. die Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses und/oder die Einsetzung eines Sonderprüfers oder besonderen Vertreters.

Unsere Anwältinnen und Anwälte haben umfassende Erfahrung mit der gerichtlichen Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen in oft langwierigen Prozessen. Ebenso beraten wir zur meist vorzugswürdigen vergleichsweisen Streitbeilegung. In der Praxis zeigt sich indes, dass Vergleiche unter Einbindung der D&O-Versicherer häufig erst nach einem erstinstanzlichen Urteil möglich sind.

D&O-Versicherung

Bei allen Organhaftungsfragen spielen D&O-Versicherungen eine wichtige Rolle. Nach unserer praktischen Erfahrung erfolgt in diesem Bereich keine vorbehaltlose Regulierung des Schadensfalls durch die Versicherer. Stattdessen gewähren die D&O-Versicherer den betroffenen Organen zumeist Abwehrdeckung zur Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche. Vergleichsbereitschaft ist vielfach nur nach einem (stattgebenden) erstinstanzlichen Urteil zu erwarten.

Sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht der Organmitglieder ist darauf zu achten, dass gegenüber den D&O-Versicherern formal ordnungsgemäß vorgegangen wird, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und mögliche Ansprüche zu sichern.