Prozess­wellen und Kollektiv­verfahren

Seit rund zweieinhalb Jahrzehnten verbreitet sich auch in Deutschland zunehmend das Phänomen der systematischen und häufig massenhaften Geltendmachung von (Haftungs-) Ansprüchen gegen Unternehmen durch entsprechend spezialisierte Kanzleien und/oder Verbände. Ebenso lang begleiten wir Unternehmen beim Umgang mit derartigen „Wellen“ von Ansprüchen und ggf. Abwehr entsprechender Klagen vor Gericht.

Frühzeitiges Erkennen und vorgerichtliches Verhalten

„Prozesswellen” beginnen vorgerichtlich und kündigen sich durch bestimmte Akteure und/oder Vorgehensweisen an. Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Gebiet vermögen wir bezüglich der adäquaten Reaktion nicht nur inhaltlich zu beraten, sondern bereits beim frühen Erkennen des Phänomens und der logistischen Vorbereitung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Vertretung im Prozess, insbesondere in Kollektivverfahren

Die Führung der meist unvermeidlichen gerichtlichen Verfahren gegenüber einer Vielzahl von Anspruchstellern ist eine Spezialmaterie. Entsprechendes Know-how im Umgang mit Gerichten, aber auch in Koordination und begleitender Logistik solcher zusammenhängender Verfahren ist essentiell für ihre Bewältigung. Zusätzlich ist spezielle juristische Expertise gefragt, wenn sich die Anspruchsteller einer der Formen des kollektiven Rechtsschutzes wie des Kapitalanlegermusterverfahrens oder der jüngst eingeführten Verbandsklage bedienen. Diese Verfahrensarten sind in Deutschland erst mit dem Phänomen der Massenklagen in den letzten 25 Jahren überhaupt entstanden – unsere Anwältinnen und Anwälte haben solche Verfahren nicht nur von Anfang an geführt, sondern auch als Kommentatoren der entsprechenden Verfahrensordnungen juristische Pionierarbeit geleistet.

Verhandlung, Abschluss und Abwicklung von Vergleichen

Die Erfahrung lehrt, dass Massenstreitigkeiten nach einer Phase gerichtlicher Aufarbeitung häufig mit einem Vergleich enden. Nicht nur juristisches Know-how, sondern auch soft skills wie Kenntnis der Akteure haben uns geholfen, trotz der komplexen Ausgangssituationen solche vergleichsweisen Lösungen zu finden und sie juristisch umzusetzen. Unsere Anwältinnen und Anwälte haben die vergleichsweise Beendigung mehrerer Kapitalanlegermuster- und Musterfeststellungsverfahren begleitet und waren in beiden Verfahrensarten am Abschluss der ersten echten Kollektivvergleiche in Deutschland maßgeblich beteiligt. Auch die Herausforderungen der Umsetzung und Abwicklung solcher Vergleiche sind uns von daher wohl bekannt und wir konnten Mandanten auch mit eigens entwickelten technischen Lösungen tatkräftig unterstützen.