Trans­aktionen am Kapital­markt

Die seit Jahren auf europäischer Ebene angestrebte Kapitalmarktunion zeigt die gewünschte Ausrichtung im Binnenmarkt auf: Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU zur Reduktion der Abhängigkeit von Bankfinanzierungen, Harmonisierung aufsichtlicher Anforderungen zur Steigerung grenzüberschreitender Kapitalflüsse und Stärkung der Finanzstabilität sowie der EU als Finanzplatz. Egal, ob eine Kapitalmarkttransaktion der Expansion des Unternehmens selbst oder dem Kauf anderer Unternehmen im Ganzen oder in Teilen dient, es gilt, dass strategisch wie operativ die rechtliche Begleitung aus einem Guss ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht sind eng miteinander verwoben. Attraktivität und Transparenz der Kapitalmärkte, Schutz der Investoren und neue Investitionsmittel, etwa digitale Assets, erweitern Handlungsoptionen ebenso wie die Komplexität der Regulierung. Hiermit verknüpfte Problemstellungen, ihre Bewältigung sowie die umfassende Planung und Begleitung von Transaktionen gehören zu den Kernkompetenzen unserer Anwältinnen und Anwälte.

Aufsichtsrechtliche Due Diligence

Im Rahmen größerer M&A-Prozesse ist eine sorgfältige rechtliche Due Diligence unerlässlich. Gerade mit Blick auf das Finanzaufsichtsrecht werden jedoch zentrale Aspekte nicht selten vernachlässigt oder gar gänzlich übersehen. Eine Zielgesellschaft kann beispielsweise regulierte Tochtergesellschaften haben, wie etwa beaufsichtigte Institute nach dem KWG, Zahlungsdienstleister nach dem ZAG oder Versicherungsunternehmen nach dem VAG. In solchen Fällen ist unter anderem zu prüfen, ob die erforderlichen Erlaubnisse vorliegen, gegebenenfalls sind Inhaberkontrollverfahren einzuleiten. Die frühzeitige und umfassende Prüfung möglicher Implikationen gehört daher durchgängig zu unserem Beratungsansatz.

Auch in Fällen ohne offensichtlichen aufsichtsrechtlichen Bezug können sich einzelne Tätigkeiten im Zielkonzern als erlaubnispflichtig erweisen. Immer wieder treten in Due Diligence-Verfahren Geschäftsmodelle zutage, in denen beispielsweise Zahlungsdienste ohne entsprechende Erlaubnis betrieben werden. Unsere fundierte aufsichtsrechtliche Expertise hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Öffentliche Übernahmen – sorgfältig planen und umsetzen

Bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften gelten in der EU spezifische Vorgaben, insbesondere durch die Übernahmerichtlinie sowie das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). In diesen Verfahren ist es entscheidend, dass entlang des gesamten Übernahmeprozesses – von der strategischen Planung über die Erstellung der Angebotsunterlage bis hin zur Durchführung der Annahmephase – die kapitalmarktrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen stets im Blick sind. Das gilt über die eigentliche Transaktion hinaus für Meldepflichten und materielle Beschränkungen von Nacherwerben. Ungenügend durchdachte Übernahmeverfahren sind u.a. aufgrund des hohen Zeitdrucks, der engen gesetzlichen Fristen und der früh im Verfahren ausgelösten Rechtsfolgen später nur schwer zu korrigieren.

Unsere besondere Erfahrung im Umgang mit den Aufsichtsbehörden stellt sicher, dass der Prozess für Sie effizient verläuft und regulatorische Anforderungen von Beginn an berücksichtigt werden.

Insiderrecht, ad hoc Publizität und weitere Fallstricke bei Kapitalmarkttransaktionen

Sind im Rahmen der Transaktion Finanzinstrumente betroffen, die an einem geregelten Markt, MTF oder OTF gehandelt werden, kommen regelmäßig die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) zur Anwendung. Die MAR enthält eine Vielzahl von Pflichten, die insbesondere bei M&A-Transaktionen zu beachten sind. Häufig können in diesen Konstellationen Insiderinformationen entstehen, deren unrechtmäßige Verwendung und Offenlegung durch organisatorische Vorkehrungen wie vorübergehende Selbstbefreiungen und Insiderverzeichnisse verhindert werden muss. Eine genaue Beobachtung dieser Aspekte und ein proaktives Vorgehen sind in diesem Bereich unerlässlich.

Der Anspruch der Kapitalmarktteilnehmer auf Transparenz und das Investoreninteresse an zielgerichteter Vorbereitung und Durchführung stehen vielfach im Spannungsverhältnis, zu dessen Ausgleich die Rechtsvorgaben zum Teil komplexe prozessuale Vorgaben fordern. Wir unterstützen unsere Mandanten mit unserer Expertise etwa bei der Beurteilung, wann eine ad hoc-Mitteilung erforderlich ist. Im Rahmen des jüngst verabschiedeten EU Listing Act haben wir bereits erfolgreich Gerichtsverfahren begleitet, in denen es um die Frage ging, ob und wann Zwischenschritte bei zeitlich gestreckten Transaktionen zu veröffentlichen sind.

Inhaberkontrollverfahren

Beim Erwerb bedeutender Beteiligungen an beaufsichtigten Instituten (z.B. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsdienstleister oder Versicherungsunternehmen) ist grundsätzlich ein Inhaberkontrollverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren ist nicht nur formal komplex, sondern kann auch den zeitlichen Ablauf der Transaktion erheblich beeinflussen. Wird das Inhaberkontrollverfahren unzureichend vorbereitet, seine Notwendigkeit zu spät erkannt oder gar übersehen, kann es zur Giftpille (poison pill) für eine Kapitalmarkttransaktion werden. Unser Verständnis ist, die Relevanz dieses Themas bereits zu Beginn mit unseren Mandanten zu prüfen und das formale Verfahren frühzeitig vorzubereiten.