Banken und Finanzdienstleister
Die Beratung von Banken und Finanzdienstleistern ist ein langjähriger Schwerpunkt unserer Kanzlei. Dabei vertreten wir Mandanten unterschiedlichster Größenordnungen bei allen Fragen und Herausforderungen des Marktes – von der Gründung über die laufende Beratung und Prozesse bis hin zu Sondersituationen wie Restrukturierungen.
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Gesellschafter und Investoren
Ob Gesellschafterstreit, Sonderprüfung oder Hauptversammlung – wir stehen Gesellschaftern und Investoren mit tiefgreifender gesellschaftsrechtlicher Expertise und langjähriger Prozesserfahrung zur Seite. Unsere Beratung verbindet strategisches Denken mit klarer Durchsetzungskraft.
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Organmitglieder
Wir beraten und vertreten Vorstände, Geschäftsführer sowie Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten in allen rechtlichen Belangen ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit – von Vertragsverhandlungen über regulatorische Fragestellungen bis hin zur Verteidigung in Haftungsfällen.
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Privatpersonen und Family Offices
Für vermögende Privatpersonen und Unternehmerfamilien sind wir seit vielen Jahren vertrauensvolle Berater in sensiblen gesellschafts- und erbrechtlichen Fragen. Ob Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung oder Stiftungslösungen – wir bieten individuelle, diskrete und grenzüberschreitend versierte Beratung, die persönliche Werte und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringt.
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Unternehmen
Ob börsennotierter Konzern oder mittelständisches Familienunternehmen – unsere Mandanten schätzen die Kombination aus exzellenter rechtlicher Beratung und praxisnahen Lösungen. Wir begleiten Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung: bei Transaktionen, Umstrukturierungen, Governance-Fragen und in rechtlichen Auseinandersetzungen.
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