Banken und Finanz­dienst­leister

Die Beratung von Banken und Finanz­dienst­leistern ist ein lang­jähriger Schwerpunkt unserer Kanzlei. Dabei vertreten wir Mandanten unter­schied­lichster Größen­ordnungen bei allen Fragen und Heraus­forderungen des Marktes – von der Gründung über die laufende Beratung und Prozesse bis hin zu Sonder­situationen wie Restruk­turierungen.

Große ausländische und deutsche Geschäfts- und Privatbanken, Wertpapierinstitute, Zahlungsdienstleister, Ratingagenturen sowie Versicherungsunternehmen vertrauen ebenso auf unsere Expertise wie FinTechs und Neobanken. Daneben beraten wir zahlreiche in- und ausländische Investmentgesellschaften und Investmentfonds. Außerdem werden wir häufig von Börsen, Genossenschaftsbanken und Landesbanken, Sparkassen und anderen Instituten aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor mandatiert.

Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Bank-, Zahlungsdienste- sowie des Versicherungsaufsichtsrechts und des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten respektive Aufsichtsbehörden. Wir werden in komplexen Einzelverfahren bei der Bewältigung von Muster- und Massenklageverfahren sowie in Restrukturierungsfällen mandatiert.

Unsere Mandanten schätzen neben unserer fachlichen Expertise auch die tiefgehende Kenntnis der Praxis sowie aktueller Entwicklungen, insbesondere im regulatorischen Umfeld. Regelmäßig sind wir als Experten bzw. Sachverständige bei neuen Gesetzesvorhaben unmittelbar beteiligt.

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