Gesellschafter in Gesellschaften aller Rechtsformen beraten wir bei der Ausübung ihrer Rechte, der Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen sowie im Rahmen von Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern oder der Unternehmensführung, z.B. auch im Rahmen von Restrukturierungen.
Investoren begleiten wir bei der Wahrung und aktiven Durchsetzung ihrer Aktionärs- bzw. Gesellschafterrechte, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Beispiele hierfür sind Verfahren zur Einberufung einer Hauptversammlung, die Durchsetzung aktienrechtlicher Sonderprüfungen sowie die Bestellung besonderer Vertreter nach § 147 AktG.
Neben unserem umfassenden gesellschaftsrechtlichen Know-How profitieren nationale wie internationale Mandanten in diesem Bereich von unserer ungewöhnlich breiten prozessualen Expertise, insbesondere unserer langjährigen taktischen Erfahrung aus komplexen und intensiv geführten Auseinandersetzungen. Durch mehrere Leitentscheidungen haben unsere Anwältinnen und Anwälte die Rechtsentwicklung in diesem Bereich in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeprägt.



