Zu unseren Mandanten zählen Organmitglieder, die sich in den verschiedensten Fragen des Unternehmensrechts, des Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts, der Corporate Governance sowie in Compliance-Fragen an uns wenden.
Unsere Tätigkeit reicht von der gutachterlichen Rechtsberatung über die Unterstützung bei Verhandlungen, z.B. von Dienstverträgen und Ausscheidensvereinbarungen, die Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden bis hin zur Beratung und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Die Begleitung in komplexen Haftungsfällen in enger Kooperation mit D&O-Versicherern ist dabei einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind teilweise selbst in Aufsichtsräten, Beiräten und anderen Beratungsgremien vertreten und kennen daher die besonderen Herausforderungen solcher Positionen auch aus eigener Anschauung.



