Zahlreiche vermögende Privatpersonen und Family Offices vertrauen in langjähriger Zusammenarbeit auf den Rat unserer Anwältinnen und Anwälte. Im Vordergrund steht in diesen Mandaten die Beratung zu gesellschafts- und erbrechtlichen Themen. Wir unterstützen Familienunternehmen und Unternehmerfamilien z.B. bei der Ausgestaltung von Gesellschaftervereinbarungen sowie bei der Nachfolgeplanung und -gestaltung.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Testamentsgestaltung und Verwirklichung des letzten Willens unserer Mandanten einschließlich der Gründung und langjährigen Betreuung von Stiftungen. Dabei sind wir insbesondere auch mit grenzüberschreitenden Fragestellungen bestens vertraut.



