Sernetz Schäfer vertritt Testamentsvollstrecker über den Nachlass Heinz Hermann Thiele erfolgreich in streitigen Verfahren
Im Dezember 2024 konnten die Auseinandersetzungen um die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des im Januar 2021 verstorbenen Heinz Hermann Thiele zum Abschluss gebracht werden. Die Witwe des Verstorbenen, Frau Nadja Thiele, hatte bereits im Januar 2022 die Entlassung des Testamentsvollstreckers beantragt, was das Nachlassgericht München im Juli 2022 in erster Instanz abgelehnt hat.
Hiergegen legte die Witwe Beschwerde zum Oberlandesgericht München ein. Zum anderen hatte die Witwe beim Landgericht München I Feststellungsklage gegen die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung erhoben. Nunmehr wurden sowohl die Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts als auch die Feststellungsklage zurückgenommen. Die Verfahren sind damit im Sinne des Testamentsvollstreckers beendet.
Der Nachlass des Unternehmers Heinz Hermann Thiele ist einer der größten Nachlässe der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sernetz Schäfer (Dr. Fabian Dietz-Vellmer) hat den Testamentsvollstrecker Robin Brühmüller in den streitigen Verfahren erfolgreich vertreten.
News
Dual-Track Transaktionen bei denen parallel die Möglichkeit eines Börsengangs (IPO) und alternativ die Möglichkeit eines Verkaufs vorbereitet werden, gehören zu den komplexesten Kapitalmarkttransaktionen. Sernetz Schäfer hat hierzu Grovepoint Investment Management bei der Veräußerung der Anteile in der Oldenburgischen Landesbank AG beraten.
Öffentliche Übernahmeangebote von Privatinvestoren bilden eine seltene Ausnahme am Kapitalmarkt. Das im Dezember 2024 abgeschlossene Verfahren zur Albis Leasing AG, einem im regulierten Markt in Frankfurt und München notierten Spezialisten für Small-Ticket-Leasing ist eine Ausnahme. Sernetz Schäfer beriet den Investor Rolf Hauschildt.
Im Dezember 2024 konnten die Auseinandersetzungen um die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des im Januar 2021 verstorbenen Heinz Hermann Thiele zum Abschluss gebracht werden. Die Witwe des Verstorbenen, Frau Nadja Thiele, hatte bereits im Januar 2022 die Entlassung des Testamentsvollstreckers beantragt, was das Nachlassgericht München im Juli 2022 in erster Instanz abgelehnt hat.