20. Mai 2025

Sernetz Schäfer begleitet ersten gerichtlichen Vergleich in Musterfeststellungsklage

Dass Musterfeststellungsklagen in einem gerichtlichen Vergleich enden, so wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, galt lange als nicht praktikabel. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun erstmals einen solchen Vergleich in einem Streit über Sparkassen-Prämiensparverträge genehmigt. Sernetz Schäfer hat die Stadtsparkasse München beraten.

Es handelt sich - anders bei der Musterfeststellungsklage gegen VW in Sachen Diesel – um einen echten gerichtlichen Vergleich. Das Bayerische Oberste Landesgericht organisiert die Zustellung an die etwa 2.400 vergleichsberechtigten Sparkassenkunden und erfasst, wer den Vergleich annimmt und wer nicht. Sernetz Schäfer hat den Vergleich maßgeblich konzipiert und die Verhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt.

Der besondere Clou: die Vergleichszahlung kann unkompliziert anhand weniger leicht nachvollziehbarer Parameter bestimmt werden, ganz ohne aufwändige Nachberechnung im Einzelfall. Sernetz Schäfer übernimmt zudem für die Stadtsparkasse München die weitere Abwicklung des Vergleichs, etwa in Fällen, in denen wegen Tod oder Namenswechsel Berechtigungsnachweise erforderlich sind. Federführend sind die Partner Dr. Jens v. Rüden und Dr. Tobias Widmann.