Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied über die Klagen dreier großer Finanzinstitute (Az: 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F). Diese gingen gegen die Jahresbeiträge aus den Jahren 2011 bis 2014 zum Restrukturierungsfonds vor.
Der Restrukturierungsfonds sollte den deutschen Finanzmarkt stabilisieren – zumindest bis ein neues europäisches Modell für solche Notlagen geschaffen worden wäre. Ab 2016 gab es auf europäischer Ebene einen einheitlichen Mechanismus sowie einen bankenspezifischen Abwicklungsfonds (‚Single Resolution Fund‘). Für dessen Aufbauphase bis Ende 2023 sollten die nationalen Bankenabgaben vereinbarungsgemäß als Brückenfinanzierung dienen. Dieser Zweck ist seit Anfang 2024 weggefallen. Seitdem gibt es deshalb keinen Rechtsgrund für den Einbehalt der eingezahlten Mittel.
Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurts folgte dieser Argumentation und gab den ersten drei Klagen ganz überwiegend statt: Die klagenden Institute haben demnach sowohl einen Anspruch auf Wiederaufgreifen ihrer Verfahren durch die BaFin als auch einen Anspruch auf die Aufhebung der Beitragsbescheide sowie auf die Rückzahlung der Jahresbeiträge 2011 bis 2014.
Sernetz Schäfer (Dr. Niklas Bartmann (Partner), Prof. Dr. Andreas Früh (Of Counsel) und Dr. Luca Koukounakis (Associate) hat gemeinsam mit pswp die UniCredit Bank GmbH als eine der Klägerinnen in den entschiedenen Leitverfahren beraten und im Verfahren vertreten. Darüber hinaus vertreten die Kanzleien einige weitere Kreditinstitute, die ebenfalls die Rückzahlung ihrer Beiträge fordern, über deren Klagen das Verwaltungsgericht aber noch zu entscheiden hat.
