Gegen diese Entscheidung legte die Witwe Beschwerde zum Oberlandesgericht München ein und verfolgte weiter eine Entlassung des Testamentsvollstreckers. Parallel hatte sie beim Landgericht München I Feststellungsklage gegen die Höhe der Testamentsvollstrecker-vergütung erhoben. Nunmehr wurden sowohl die Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts als auch die Feststellungsklage zurückgenommen. Die Verfahren sind damit im Sinne des Testamentsvollstreckers beendet.
Der Nachlass des Unternehmers Heinz Hermann Thiele ist einer der größten Nachlässe der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sernetz Schäfer (Dr. Fabian Dietz-Vellmer) hat den Testamentsvollstrecker Robin Brühmüller in den streitigen Verfahren erfolgreich vertreten.
