9. Dezember 2024

Verfahren von Sernetz Schäfer als Leitverfahren vor dem EuGH in Sachen europäische Bankenabgabe ausgewählt

Nachdem Sernetz Schäfer mit seinen Nichtigkeitsklagen gegen die Beitragsbeschlüsse des SRB für mehrere Institute vor dem EuG erfolgreich war, wählt der EuGH nunmehr ein Verfahren von Sernetz Schäfer als Leitverfahren aus.

Kreditinstitute müssen seit 2015 jährlich Beiträge zum Europäischen Abwicklungsfond (Single Resolution Fund (SRF)) entrichten. Die jährlichen Beiträge der Institute hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab und werden vom Single Resolution Board (SRB) festgesetzt. Zuletzt hat der SRF Mittel im Wert von über EUR 80 Mrd. gehalten. Gegen die jährlichen Festsetzungsbeschlüsse hat Sernetz Schäfer in den vergangenen Jahren für mehrere Kreditinstitute Nichtigkeitsklagen zum EuG erhoben.

Zuletzt hat das EuG den Nichtigkeitsklagen betreffend die Beiträge für das Jahr 2023 stattgegeben. Der SRB hat hiergegen Rechtsmittel zum EuGH eingelegt. Der EuGH hat nunmehr Leitverfahren ausgewählt und die übrigen (vielen) Verfahren vorerst ausgesetzt. Wir freuen uns, dass der EuGH eines unserer Verfahren als Leitverfahren ausgewählt hat und wir damit die Möglichkeit haben, die Rechtsprechung des EuGH in diesem so wichtigen Themenbereich mitzuprägen.

Die Verfahren werden von Dr. Ferdinand Kruis und Dr. Niklas Bartmann betreut.